Weniger Schutzkleidung – weniger Schmerzensgeld
Donnerstag 1. Oktober 2009 von admin
Eine Notbremsung reicht für "Feindberührung". Richtig bekleidet, kann das Ärgste vermieden werden. Foto: ifz/auto-reporter.net
Recht: Weniger Schutzkleidung – weniger Schmerzensgeld
Unter Motorradfahrern gehen die Meinungen über eine ausreichende Schutzkleidung offenbar weit auseinander. Während für den einen eine robuste Kombi zur Grundausstattung gehört, kommen bei anderen neben dem vorgeschriebenen Helm Turnschuhe, kurze Hosen und T-Shirt zum Einsatz. Zwar garantiert eine angemessene Kleidung keine Unfallfreiheit oder gar Unverwundbarkeit, doch lassen sich Gesundheitsschäden oft vermeiden oder verringern.
So sieht es auch das brandenburgische Oberlandesgericht.
In einem Urteil (Az:12 U 29/09) wurde jetzt entschieden, dass das Schmerzensgeld nach einem Unfall gekürzt werden kann, wenn es aufgrund fehlender Schutzkleidung zu Verletzungen kommt. Das Gericht geht hier von einem „Verschulden gegen sich selbst“ aus. Ein „ordentlicher und verständiger Mensch“ lasse die nötige Sorgfalt außer Acht, um sich zu schützen, wenn er ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt. Im vorliegenden Fall trug ein Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten.
Aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs sind Motorradfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet, unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Kraftrades. Der ADAC empfiehlt deshalb, beim Führen von Krafträdern entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Biker sollten die Sicherheitsausrüstung als selbstverständlich ansehen. (autoreporter/br)
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